Wichtige Änderung

Am 5.7.2013 hat der Bundesrat entschieden, dass spätestens ab 1.7.2014 alle in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ( PKW, Busse, LKW und Baufahrzeuge) Warnwesten  nach EN 471 Klasse 2 mitführen müssen.

Für alle gewerblich genutzten Fahrzeuge gilt diese Pflicht für Fahrer und Beifahrer laut Vorgabe der Berufsgenossenschaft in der UVV „ Fahrzeuge“ (BGV D 29.8.2007).

Mit der nun beschlossenen Ausweitung auf alle Fahrzeuge folgt der Gesetzgeber dem Vorbild anderer europäischer Länder, wie z.B. Frankreich, Italien, Österreich oder Spanien.

Bei Verstößen droht laut ADAC empfindliche Bußgelder, die bis zu 600 € gehen können.

Lassen Sie’s also nicht soweit kommen, beugen Sie schon jetzt vor und Prüfen Sie Ihren Fuhrpark ob Warnwesten ausreichend vorhanden sind.

 
 

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